Steuertipp zum 20. Dezember
Umweltbewusste Unternehmer achten bei Neuinvestitionen auch auf den Klimaschutz. Dies belohnt der Gesetzgeber für Unternehmer mit Gewinneinkünften ab dem Jahr 2024 mit einer neuen Prämie.
Gefördert werden Investitionen, die nach dem 29. Februar 2024 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt 15 Prozent der Anschaffungs-/Herstellungskosten von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und kann auch für Maßnahmen an bestehenden beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden.
Dabei müssen Investitionen von mindestens 5.000 Euro je Wirtschaftsgut bzw. im Förderzeitraum mindestens 10.000 Euro und maximal 200 Mio. Euro getätigt werden. Im Zeitraum 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2031 können maximal vier Anträge gestellt werden. Die Prämie von maximal 30 Mio. Euro erfordert ein Einsparkonzept eines Energieberaters oder eines eigenen Energiemanagers.
Der Antrag soll ausschließlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle beim Finanzamt zu stellen sein.