Steuertipp zum 16. Dezember
Auch für Ihre abziehbaren Sonderausgaben ist die 10-Tage-Regelung zu beachten. Sie wollen die 10-Tage-Regelung für sich optimal ausnutzen? Dann müssen Sie darauf achten, dass Aufwendungen für 2021 vor dem 22. Dezember abgeflossen sind. Das gilt beispielsweise auch für Einmaleinzahlungen in einen Rürup-Rentenvertrag und den damit verbundenen Sonderausgabenabzug, denn die Beiträge zu einer Basis-Rente zählen zu regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen.
Bei den 10 Tagen spielt es auch keine Rolle, was für ein Wochentag ist. Selbst wenn der 22. Dezember auf einen Samstag oder Sonntag fällt, gibt es keinen Aufschub. Dann sollten die Zahlungen spätestens am Freitag zuvor vom Konto abgeflossen sein.