Online- und Versandhandel - So funktioniert das neue Umsatzsteuerverfahren in der EU
Kleine Versandhändler sind im grenzüberschreitenden Handel jetzt viel öfter zur Besteuerung im Bestimmungsland verpflichtet. Schon bei mehr als 10.000 € Jahresumsatz mit Versänden in die EU. Das Video erklärt die Neuregelung und das zugehörige neue One-Stop-Shop Verfahren für die Abwicklung.