Neue Meldepflicht von Verkaufsplattformen für digitale Anbieter
Seit Januar 2023 gilt das Plattformen Steuertransparenzgesetz. Was dieses Gesetz bedeutet und ob das Gesetz für Sie und Ihre Teilnahme am digitalen Marktplatz überhaupt steuerliche Auswirkungen hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Nutzer und Betreiber von digitalen Plattformen betroffen
Grundsätzlich betrifft das neue Gesetz vor allem die Betreiber von digitalen Plattformen. Jedoch werden auch die Nutzer von digitalen Plattformen eine Änderung bemerken.
Ab 01. Januar 2023 sind nämlich alle Betreiber von digitalen Plattformen verpflichtet, bestimmte – vom Gesetz vorgeschriebene – Daten Ihrer Nutzer abzufragen und sie ordnungsgemäß zu registrieren.
Sollten noch nicht alle geforderten Daten bei der Registrierung abgefragt und angegeben worden sein, werden demnächst
betroffene Nutzer erinnert die persönlichen Daten zu ergänzen oder bei möglichen Fehlern zu korrigieren.
Meldepflicht
Über das Jahr hinweg werden schließlich die Transaktionen des Nutzers aufgezeichnet und das neue Plattformen Steuertransparenzgesetz regelt eine jährliche Meldepflicht für die Plattformbetreiber ans Bundeszentralamt für Steuern, wenn der Nutzer bestimmte Eigenschaften erfüllt bzw. bestimmte Grenzen überschreitet. Wenn ein Nutzer z.B. mehr als 30 relevante Tätigkeiten oder mehr als 2.000 Euro Umsatz verzeichnet, sind die digitalen Plattformen verpflichtet, eine Meldung mit den Nutzerdaten und den aufgezeichneten Tätigkeiten an die Finanzbehörden abzugeben.
Sinn und Zweck des neuen Gesetzes
Die Finanzbehörden möchten weiter an der Vermeidung von Steuerstraftaten arbeiten und z.B. unentdecktem Online-Handel einen Riegel vorschieben.
Steuerliche Folgen
Für Nutzer digitaler Plattformen galt schon immer: Wer seine Tätigkeiten nachhaltig und über einen längeren Zeitraum betreibt und damit Gewinne erwirtschaften möchte, tut dies in der Regel gewerblich und muss daher als gewerblicher Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nachkommen. Dies hat sich auch mit dem neuen Gesetz nicht geändert.
Jedoch regelt das deutsche Steuergesetz auch eine Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften. Die Verkäufe auf online-Plattformen können also auch steuerpflichtig sein, wenn kein Gewerbebetrieb vorliegt. Dies gilt jedoch nur beim Verkauf von Gegenständen, die nicht Gegenstände des täglichen Bedarfs sind und bei denen die Anschaffung noch nicht länger als 1 Jahr her ist. Hier sieht das Gesetz auch noch eine Gewinngrenze von 600 Euro vor – erst mit Überschreiten dieser Grenze käme überhaupt erst eine Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte in Frage.
Wenn Sie also z.B. den Keller Ihres Einfamilienhauses entrümpeln und hier einige Dinge über eine digitale Plattform verkaufen wollen, könnte zwar eventuell für die digitale Plattform eine Meldepflicht bestehen – nämlich dann, wenn Sie z.B. mehr als 30 Verkaufstätigkeiten verzeichnen – jedoch begründet dies noch keine Steuerpflicht, weil diese Tätigkeit weder gewerblich ist, noch Gegenstände verkauft werden, deren Anschaffung noch kein Jahr zurück liegt.
Fazit
Wenn Sie aber dennoch unsicher sind, wie Ihre konkrete Tätigkeit auf einer digitalen Plattform einzustufen ist und ob für Sie konkret eine Steuerpflicht besteht, kommen Sie gerne auf uns zu und wenden sich an Ihren steuerlichen Berater der GERMANIA.
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