Höherer Umweltbonus für E-Autos
Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, setzt die Bundesregierung auf Elektromobilität. Nach eigenen Aussagen müssen dafür sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen werden. Doch beim Kraftfahrzeug-Bundesamt sind noch nicht einmal eine Million Elektrofahrzeuge erfasst. Dafür gibt es verschiedene Ursachen:
- die noch zu geringe Reichweite mit einer Akkuladung
- die im Land vorhandene Ladeinfrastruktur und
- die hohen Anschaffungspreise.
Der Staat gewährt daher bereits seit 2016 eine Kaufprämie, den sogenannten Umweltbonus. Dieser wird hälftig von den Autoherstellern und vom Bund finanziert. Um einen noch größeren Kaufanreiz zu schaffen, wurde der Umweltbonus nun erhöht. Er wurde um 50 % aufgestockt und beträgt nun einmalig für ein reines Elektrofahrzeug insgesamt 6.000 Euro (3.000 Euro vom Bund und 3.000 Euro vom Hersteller) und 4.500 Euro für ein Hybridfahrzeug (2.250 Euro vom Bund und 2.250 Euro vom Hersteller).
Voraussetzung ist neben einem Antrag, dass das begünstigte Fahrzeug maximal einen Nettolistenpreis von 40.000 Euro hat. Ist das förderfähige Elektrofahrzeug teurer, so beträgt der Umweltbonus für ein reines Elektrofahrzeug insgesamt 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro. Der höhere Umweltbonus kann auch rückwirkend für Elektrofahrzeuge beantragt werden, die seit dem 5. November 2019 angeschafft wurden und gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden.
Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (auch Plug-In-Hybride genannt) und Brennstoffzellenfahrzeuge, die in der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) aufgeführt sind. Der Umweltbonus wird sowohl für gekaufte als auch für geleaste Fahrzeuge gewährt. Neben Neufahrzeugen sind nunmehr auch junge Gebrauchtwagen förderfähig, wenn diese weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben.
Das Antragsformular steht auf der Internetseite der BAFA als OnlineFormular zur Verfügung. Antragsberechtigt sind neben Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereinen auch Privatpersonen, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Die Zuwendungsempfänger müssen sich verpflichten, das Auto mindestens sechs Monate selbst zu behalten.